5. Frage:
Sollte man nicht lieber gleich eine vollständig neue Verfassung schreiben, statt das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben?
Es gibt Initiativen, die neue Verfassungsentwürfe schreiben und auch schon geschrieben haben.
Das Problem: Neue Verfassungsentwürfe müssen vom Volk diskutiert, geändert
und am Ende auch beschlossen werden. D.h. sie sind nicht ohne einen
langwierigen Prozess in einer groß angelegten und von der Mehrheit der
Bevölkerung auch unbedingt gewollten "verfassungsgebenden Versammlung"
durchzusetzen.
Die Frage ist: was muss geschehen, damit das Volk sich eine
verfassungsgebende Versammlung einberuft?
Man müsste erst mit dem Grundgesetz unzufrieden sein!
Mit dem Grundgesetz - soweit
man auf die Kernbestimmungen sieht und außer Acht lässt, was durch unsere
Politiker daran bereits verunstaltet ist - sind die Wenigsten unzufrieden.
Unzufrieden ist man eher damit, dass seine Kernbestimmungen (vor allem
Artikel 1 bis 19 und Artikel 20) von den Politikern nicht beachtet werden.
So dass vom Volk eher eine Revolte gegen die Politik zu erwarten ist, als der Wille, das
Grundgesetz zu ändern.
Von Seiten der
Wirtschaft aber IST das Grundgesetz in Beschuss. Es gibt nichts,
was die Finanzmärkte und die international aufgestellten Wirtschaftsverbände
mehr stört, als die Achtung und der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG) und
demokratische und rechtstaatliche Strukturen in den Völkern (Artikel 20 GG).
Ersteres schränkt die Willkür im Umgang mit den Menschen - und zweiteres die
Willkür im Umgang mit den Völkern und Kulturen, der Umwelt, den Ressourcen der Erde
usw. ein.
Während eine offene, demokratische verfassungs-gebende Versammlung,
die vom Volk ausgeht, zum Entstehen derzeit keine Chance hat, ist eine
verfassungs-löschende Bewegung, die sich schon
tausendfach im Stillen
vollzieht und die grundgesetzlichen Strukturen der BRD schon fast
vollständig außer Kraft gesetzt hat, von Seiten der EU und der sie
impulsierenden Wirtschafts- und Kapitalmarktkräfte mit aller Kraft am
Wirken. Unter dem Schlagwort eines "Vereinigten Europa" richtet man eine
zentralistische, anti-demokratische "europäische Wirtschaftsregierung" ein,
die anstrebt, die unbedingte Gültigkeit von
Artikel 1 GG (Achtung und Schutz der Menschenwürde als der zentrale Auftrag
ALLER Staatsgewalt) und Artikel 20 (Demokratie- und Rechtsstaatsgebot) außer
Kraft zu setzen. (S. Anmerkung
[1])
Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung der
vielleicht einzige noch gangbare Weg:
Er
-
achtet die hohe Übereinstimmung, die die Bevölkerung gerade
mit dem Grundgesetz hat,
-
verwehrt dennoch nicht die in
den Verfassungsinitiativen scharf gesehenen
- Fortentwicklungsnotwenigkeiten des Grundgesetzes [2]
- Fortentwicklungsnotwenigkeiten des Grundgesetzes [2]
- und wirkt der Auslöschung
des Grundgesetzes durch die Wirtschaftsmächte
entgegen.
Schlussendlich erfüllt er auch den Auftrag der Gründer unserer Republik, die
die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung
unbedingt gefordert haben.
Siehe hier auch: "Ist das Grundgesetz KEINE
Verfassung? >>
_____________
[1] Man lese in diesem Zusammenhang
- das Interview der Süddeutschen Zeitung mit dem
Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber "Keine europäische
Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes", SZ Nr. 216 vom
19. September 2011, Seite 6 - (Im Internet leider nicht zu finden), in dem
berichtet wird, dass zur Einrichtung einer "europäischen
Wirtschaftsregierung" besonders die Ewigkeitsgültigkeit von Artikel 1 und
Artikel 20 gelöscht werden soll/muss
- das Buch des ex-Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm,
"Europa ja - aber welches", in dem er die
Geschichte der EU als einen verdeckten
Putsch – als eine schleichende illegitime Machtübernahme beschreibt, die die
demokratischen Strukturen der Völker außer Kraft setzt.
- oder den unglaublichen Bericht über die inzwischen
herrschenden un-Verhältnisse in Deutschland und Europa, den Ferdinand
Kirchhoff als damals noch amtierender Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichtes geschrieben hat: "Demo-Cracy" in der
Frankfurter allgemeinen Zeitung Nr. 296 vom 21.12.2017, Seite 7,
>>
[2] nach der Erhebung des GG zur Verfassung und der in diesem
Schritt mit-vollzogenen Einrichtung der Volksabstimmung auf Bundesebene sind die
notwendigen Verfassungsänderungen
a) durch eine verfassungs-KLÄRENDE Versammlung und/oder
b) durch Volksabstimmung
ungehindert zu bewirken.
a) durch eine verfassungs-KLÄRENDE Versammlung und/oder
b) durch Volksabstimmung
ungehindert zu bewirken.
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