8. Wie unterscheiden ihr Euch von anderen
Verfassungs-initiativen
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z.B von der "Initiative 146" oder der Initiative "Verfassungskonvent"?
z.B von der "Initiative 146" oder der Initiative "Verfassungskonvent"?
A) Grundgesetz erweiternde Verfassungsinitiativen
Derartige Initiativen (es gab auch schon bedeutende Initiativen in der Vergangenheit) leisten sehr viel in der gedanklichen Durchdringung der Grundlagen der Gesellschaft und bringen auch wesentliche Impulse zur Weiterbildung z.B. des Grundgesetzes hervor.
Bedingung der direkten Umsetzung ihrer Ideen ist aber die Einberufung eines Verfassungskonventes, was erst nach schwerwiegendsten Zusammenbrüchen der Gesellschaft denkbar ist.
(Das Problem ist hier umfassend in
Frage 5 behandelt.)
Wenn
das Grundgesetz zur Verfassung erhoben und die Volksabstimmung mit
eingerichtet ist, können die Ideen solcher Initiativen aber sehr fruchtbar
für die Weiterentwicklung des Grundgesetzes sein. Sie könnten dann in einer verfassungs-klärenden Versammlung und in weiteren Volksabstimmungen
behandelt werden.
B) Grundgesetz
ablehnende Verfassungsinitiativen
Verfassungsinitiativen, die das
Grundgesetz ablehnen, stehen in vollständigem Gegensatz zu unserer
Intention. Für z.B. die "Verfassunggebende Versammlung" sind unsere prinzipiell
entgegenstehenden Ansichten umfassend unter
http://artikel20gg.de/Texte/Verfassungsgebende-Versammlung.htm
ausgeführt.
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