Endstation Karlsruhe... Jetzt lasst uns noch `ne Esche pflanzen! (Aktion)
Liebe Freunde –
die Würfel sind gefallen:
Am 19. November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen zur sog.
"Bundesnotbremse", d.h. über die Zulässigkeit der von Regierung und
Ländern verordneten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und über die
Zulässigkeit der Schulschließungen in der Corona-Pandemie
2021 entschieden.
[1]
Ganz anders als etwa im Prozess zu den Sanktionen in Hartz IV (den wir selbst in Gang gebracht haben), hat das Bundesverfassungsgericht hier keine Experten der Klägerseite zu Stellungnahmen aufgefordert und auch keine öffentliche Verhandlung, in der die Dinge offen hätten hinterfragt und besprochen werden können, zugelassen. Statt dessen hat man sich im Vorfeld der Entscheidung zu einem ausgiebigen Abendessen mit Angela Merkel und fast sämtlichen Ministern der Bundesregierung getroffen, sich aufs freundlichste gegenseitig die Standpunkte "erklärt", die sich notwendig ergebenden Befangenheitsanträge gegen das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen [2], dann ohne Stellungnahmen der Kläger und ohne öffentliche Anhörung einfach schriftlich entschieden und sich bei der Entscheidung gegen die Klagen ausschließlich auf die Stellungnahmen der Experten der Bundesregierung und auf die Begründungen der Regierung berufen.
Deutlicher kann Befangenheit nicht sein.
Heribert Prantl, einer der bedeutendsten öffentlichen Verteidiger des Grundgesetzes in Deutschland, ehemals Staatsanwalt und Richter, dann lange Autor und Mitglied u.a. auch der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, den Gerhard Schröder einmal als den "dritten Senat des Bundesverfassungsgerichts" bezeichnete (das BVerfG hat nur zwei Senate), bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als "dürftig, gefährlich, feige" und zeigt sich darüber "ungläubig, empört und zornig". Er befürchtet mit den Corona-Beschlüssen einen "Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts."
Olaf Scholz dagegen hat angesichts dieses Totalversagens des Bundesverfassungsgerichtes stolz verkündet, dass es jetzt für das Handeln der Regierung "keine roten Linien" mehr gibt.
Mit der Wahl Harbarths zum Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichtes war der von Heribert Prantl jetzt befürchtete
"Wendepunkt in der Geschichte des Gerichtes" schon länger abzusehen. Als
Anwalt der Geldmärkte und Lobbyist der CDU-Regierung trotz vieler
Widerstände und Befangenheitsvorwürfe in seine neue Position gehievt, hat
er dem Bundesverfassungsgericht den bis dahin geltenden Nimbus der
Unbefangenheit zerstört und es zu einem bloßen Vollzugsorgan eines höchst
einseitigen Regierungshandelns gemacht.
Vollständig dürfte der Nimbus der Unbefangenheit des
Bundesverfassungsgerichtes durch seine Entscheidung, zu den Verhandlungen nur noch
Geimpfte und Genesene mit Maske
und frischem PCR-Test (2G ++) zuzulassen, in sich zusammengefallen sein:
Angesichts der Tatsache, dass Geimpfte kaum weniger infektiös als Ungeimpfte sind, hat
diese Vorziehung der Geimpften und Genesenen keine sachliche Begründung.
Der PCR-Test zeigt (wenigstens nach Auffassung des Staates) bei beiden Gruppen
gleichermaßen an, ob ihre Mitglieder infektiös sind oder nicht. Beide
Gruppen erhalten durch den PCR-Test in gleicher Weise den "Persilschein".
Bezüglich der Infektiosität wäre daher allein der PCR-Test für einen
Zugang zum Bundesverfassungsgericht entscheidend. Den Zugang auf Geimpfte und Genesene zu
beschränken, schließt die nicht-Geimpften unstatthaft aus dem
Gerichtsgeschehen aus. Entgegen des Grundsatzes "Vor Gericht hat Jedermann
Anspruch auf rechtliches Gehör" (siehe Artikel 103 GG), können diese so
ihre eigenen Klagen – z.B. gegen die kommende Impfpflicht! – nicht mehr im
Bundesverfassungsgericht vertreten und auch ihre Anwälte, Zeugen,
Gutachter und Richter sind, falls ungeimpft, aus der Vertretung vor dem
Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen.
Wir haben es hier nicht mehr mit einem Schutz der Würde des Menschen und seiner Grundrechte vor unberechtigten staatlichen Entscheidungen und Maßnahmen, sondern mit extrem unstatthafter Parteilichkeit des Gerichtes und blindwütiger Diskriminierung Andersdenkender zu tun. Verbunden mit dem offenen Unwillen des Gerichtes, sich die vielfach vorgebrachten sachlichen Argumente der sog. Impf- und Maßnahmenkritiker auch nur anzusehen, ist zu sagen, dass die Bundesrepublik mit ihrem Schutz der Menschenrechte (zur Zeit) nicht mehr existiert. [3]
Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu zwei Aktionen entschieden.
1. Endstation Karlsruhe ...
Zunächst haben wir beschlossen, das von uns im Mai 2021 zum 72. Geburtstag des Grundgesetzes am Stelenkunstwerk Dani Karavans "Grundgesetz 49" am Bundestag in den Fußboden eingelassene, recht provokante Grabmal des Grundgesetzes - welches, nachdem es von der Polizei aus dem Boden gerissen und konfisziert, uns später auf staatsanwaltliches Geheiß aber wieder ausgehändigt worden ist (die ganze Geschichte wird hier erzählt >>) - in einem ungefähr 6-wöchigen Fußmarsch bis zum 73. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2022, vom Bundestag in Berlin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu tragen.
Im Sinne der Erfahrungstatsache, dass man etwas auch einmal zur Seite legen muss, um es dann besser und tiefer zu verstehen, im Sinne auch der Tatsache, dass im Abschied die tiefste Form der Begegnung möglich wird, soll dieser Gang uns helfen, den Geist des Grundgesetzes in seiner Reinstform – das heißt aus seinen vielfältigen politischen Bindungen und Knebelungen befreit – erleben zu können und seinem Tod die würdige Feier zu geben.
Das heißt: der Gang ist nicht als Demonstration, sondern – im Rahmen der schon seit 2018 laufenden Kunstaktion zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen (siehe: Anhang) – als eine Aktion der inneren Begegnung mit dem Grundgesetz und als Gedenk- und Bestattungszug geplant und soll am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Grablegung des Grundgesetzes enden.
2. ... jetzt lasst uns noch `ne Esche pflanzen!
Damit sind wir allerdings noch nicht fertig. In einem weiteren Schritt knüpfen wir an das Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes an.
Das tiefste Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes war, dass sich das deutsche Volk die Grundlagen seiner Gesellschaft, die ihm 1949 nur "gegeben" werden konnten, als Verfassung selber gibt.
Entsprechend heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes, in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Jetzt, nach über 70 Jahren, in denen sich das deutsche Volk im Sinne eines zunächst nur "gegebenen" Grundgesetzes eingerichtet hat und sich im Sinne dieses Grundgesetzes zunächst von den Alliierten und dann von seinen Politikern hat führen und erziehen lassen, ist die Zeit dazu gekommen, dass wir als der im Grundgesetz vorgesehene Souverän, das Grundgesetz selbst ergreifen.
D.h., es wird nach dem Zug nach Karlsruhe einen Marsch zum Chiemsee, zum Ursprungsort des Grundgesetzes geben, an dem ein Akt der Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen als Akt der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung begangen werden soll.
Das Sterben des Grundgesetzes soll so zu einer neuen Verfassung führen, die, von alten Schlacken befreit und für die Zukunft fortgebildet, aus dem Grundimpuls des Grundgesetzes:
die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) ins Zentrum von Gesetzgebung und Politik zu stellen und eine freiheitliche und demokratische Staatsstruktur zu schaffen, die ausschließlich diesem Grundimpuls entspricht (Artikel 20),
gehoben werden soll
Wir werden am Chiemsee eine Esche pflanzen.
Wer vorher schon im Sinne der Erneuerung der Bundesrepublik tätig sein will,
[1] Siehe: Bundesnotbremse I (Ausgangsbeschränkungen): Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 >> (Pressemitteilung >>); siehe auch: Bundesnotbremse II (Schulschließungen): Beschluss vom 19 November 2021 - 1 BvR 971/21 >>, (Pressemitteilung >>)
[2] Siehe: Befangenheitsantrag gegen Harbarth und Baer >> und die Zurückweisung des Befangenheitsantrags durch das BVerfG, 1 BvR 781/21, Beschluss vom 12.10.2021 >>
[3] Inzwischen hat man die unsinnige 2G-Regelung auch für Plenarsitzungen, für Sitzungen der Ausschüsse und für Veranstaltungen im Deutschen Bundestag eingeführt, so dass die Opposition auch im Bundestag vollständig ausgeschlossen ist, siehe https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Wir freuen uns über Kommentare zum Post, bitten aber darum, ausgedehnte Diskussionen unter den Kommentierenden zu vermeiden. Die Moderation ausgedehnter Diskussionen auf diesem Blog übersteigt unsere Kapazitäten.